Hinweisgeberportal
Wir heißen Sie herzlich willkommen auf dem Hinweisgeberportal des Wirtschaftsdienst Handwerk, Ihrer unabhängigen Meldestelle gemäß § 12 des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Hier haben Sie die Möglichkeit, potenzielle Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen gemäß § 2 HinweisgeberSchG zu melden. Auf Wunsch können Sie Ihre Meldung auch anonymisiert einreichen.
Vertraulichkeit, Datenschutz, Sicherheit und Diskretion stehen bei uns im Mittelpunkt
Um Ihr Anliegen effizienter bearbeiten zu können, bitten wir Sie jedoch, Ihre Kontaktdaten anzugeben. Wir versichern Ihnen, dass wir absolute Vertraulichkeit und Diskretion während des gesamten Prozesses gewährleisten.
Für welche Art von Verstößen möchten Sie eine Meldung abgeben?
Unsere Meldestelle dient vor allem für Hinweise zu möglicher Wirtschaftskriminalität & Korruption sowie potenziellen Datenschutz-, Menschenrechts- oder Umweltschutzverstößen. Verstöße, die gemeldet werden können, müssen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit begangen worden sein. Privates Fehlverhalten fällt nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz.
Falls Ihr spezifisches Anliegen nicht aufgeführt ist, wählen Sie bitte die Option „Sonstige Verstöße gemäß § 2 HinweisgeberSchG“.
Was ist sonst noch wissenswert?
Ihre Identität wird gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften vertraulich behandelt, und jeder gemeldete Hinweis wird sorgfältig verfolgt.
Wirtschaftsdienst Handwerk GmbH
Lange Reihe 62
44143 Dortmund
Meldung einreichen
Verwenden Sie das bereitgestellte Formular, um eine Meldung abzugeben. Bitte geben Sie eine möglichst detaillierte Beschreibung des Vorfalls an und laden Sie bei Bedarf zusätzliche Dateien hoch, die als Nachweis dienen könnten.
Meldung verfolgen
Falls Sie bereits eine Meldung abgegeben haben, haben Sie die Möglichkeit, anonym zusätzliche Informationen zusammen mit Ihrer Fallnummer nachzureichen oder auf Antworten Ihrer Ombudsperson zuzugreifen.